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Pro-rata-temporis-Abzug

Beim Pro-rata-temporis-Abzug werden Vorleistungen und Investitionen nicht sofort in voller Höhe, sondern zeitanteilig entsprechend ihrer Nutzung berücksichtigt. Abgezogen werden pro Periode nur der tatsächliche Verbrauch von Vorleistungen sowie die Abschreibungen auf Anlagegüter (bzw. der entsprechende Teil der Vorsteuer), sodass die Besteuerung der periodengerechten Wertschöpfung entspricht. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 326)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft 2026 eine Maschine um 10.000 € (Nutzungsdauer 5 Jahre). Statt die gesamte Vorsteuer sofort abzuziehen, werden jährlich 2.000 € als Abschreibung (bzw. entsprechender Vorsteueranteil) berücksichtigt. In jeder Periode wird also nur der zeitanteilige Wertverbrauch steuerlich abgezogen.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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