Privatwirtschaftslehre
Die Privatwirtschaftslehre bezeichnet den von Wilhelm Rieger geprägten Begriff für den Teil der Betriebswirtschaftslehre, der sich ausschließlich mit privaten Unternehmen beschäftigt. Haushalte und öffentliche Unternehmen werden dabei nicht betrachtet. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)
Beispiel: Die Untersuchung, wie ein privates Unternehmen seine Kosten senken und gleichzeitig seinen Gewinn steigern kann, gehört zur Privatwirtschaftslehre. Die Betrachtung eines staatlichen Betriebs würde dagegen nicht dazugehören.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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