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Privatvermögen

4. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Das Privatvermögen umfasst steuerlich alle Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar für die private Nutzung bestimmt sind und nicht dem Betrieb dienen. Es steht im Gegensatz zum Betriebsvermögen, das dem Unternehmen zugeordnet ist. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 189)


Beispiel: Eine selbstständige Unternehmerin besitzt ein privat genutztes Auto und einen betrieblich genutzten Lieferwagen. Das private Auto gehört zu ihrem Privatvermögen, während der Lieferwagen dem Betriebsvermögen zugeordnet wird.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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