Privatstiftung
- Andreas Armster

- 14. Dez. 2025
- 1 Min. Lesezeit
Eine Privatstiftung ist ein Rechtsträger mit eigener Rechtspersönlichkeit, dem vom Stifter ein Vermögen gewidmet wird, um einen bestimmten, erlaubten Zweck zu erfüllen. Sie dient dem Erhalt und der Verwaltung von Vermögen, darf aber keine gewerbsmäßige Tätigkeit ausüben. (vgl. Weilinger 2022, S. 25 f.)
Beispiel: Die Red Bull Privatstiftung ist eine bekannte Privatstiftung in Österreich, die das Vermögen des Unternehmens verwaltet.
Weilinger, A. (2022): Personengesellschaftsrecht. 3. Auflage. Wien: Facultas



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