Privatrechtsgesellschaft
Eine Privatrechtsgesellschaft ist ein theoretisches Gesellschaftsmodell, in dem Recht und Sicherheit nicht vom Staat, sondern von privaten, miteinander konkurrierenden Unternehmen bereitgestellt werden. Anhänger dieses Modells gehen davon aus, dass Wettbewerb zu besseren und günstigeren Sicherheits- und Rechtsleistungen führt. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 477 ff.)
Beispiel: Statt einer staatlichen Polizei und staatlicher Gerichte schließen Bürger Verträge mit privaten Sicherheitsunternehmen und Schlichtungsunternehmen ab. Kommt es zu einem Streit, entscheiden unabhängige Schlichter, die von den beteiligten Unternehmen anerkannt werden.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag




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