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AutorenbildAndreas Armster

Privatisierung

Privatisierung bezeichnet den Prozess, bei dem staatliche Einrichtungen oder Unternehmen in private Hände übergehen. Das Hauptziel besteht darin, die Eigentümerschaft und Kontrolle über ehemals staatliche Unternehmen an private Akteure zu übertragen. Durch Privatisierung sollen Effizienzsteigerungen in der Produktion sowie eine flexiblere Anpassung an sich ändernde Marktbedingungen erreicht werden. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 15)


Beispiel: Die Übertragung der staatlichen Postdienste an private Unternehmen soll den Wettbewerb im Bereich der Postdienste fördern und die Effizienz steigern.


Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,

S. 15

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