Privater Veräußerungsgewinn
Ein privater Veräußerungsgewinn entsteht, wenn eine privat gehaltene Sache innerhalb einer bestimmten Frist gekauft und anschließend zu einem höheren Preis verkauft wird. Bei Grundstücken beträgt diese Frist grundsätzlich zehn Jahre, bei anderen Wirtschaftsgütern ein Jahr. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)
Beispiel: Eine Person kauft ein Grundstück für 200.000 € und verkauft es bereits nach sechs Jahren für 250.000 €. Die Differenz von 50.000 € ist ein privater Veräußerungsgewinn und kann steuerpflichtig sein, da das Grundstück innerhalb der zehnjährigen Frist verkauft wurde.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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