Privatentnahmen
Privatentnahmen sind Wirtschaftsgüter, Geldbeträge oder Leistungen, die ein Unternehmer aus dem Betriebsvermögen für private oder betriebsfremde Zwecke entnimmt. Sie mindern das Betriebsvermögen, gelten jedoch nicht als Betriebsausgaben. (vgl. Puke 2023, S. 211)
Beispiel: Ein Bäcker entnimmt Waren aus seiner Bäckerei für den privaten Haushalt. Diese Warenentnahme stellt eine Privatentnahme dar und muss steuerlich entsprechend bewertet werden.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




Kommentare