Privateinlagen
Privateinlagen sind Wirtschaftsgüter oder Geldbeträge, die ein Unternehmer aus seinem Privatvermögen in das Betriebsvermögen überführt. Sie erhöhen das Betriebsvermögen, stellen jedoch keine Betriebseinnahmen dar und werden grundsätzlich mit dem Teilwert bewertet. (vgl. Puke 2023, S. 209 f.)
Beispiel: Ein Einzelunternehmer überweist 10.000 € von seinem privaten Bankkonto auf das Geschäftskonto, um neue Maschinen zu kaufen. Diese Einzahlung ist eine Privateinlage und erhöht das Betriebsvermögen.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




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