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Privateigentum

26. Juli
1 Min. Lesezeit

Privateigentum ist Eigentum, das einer natürlichen oder einer privaten juristischen Person gehört. Es ist durch das Grundgesetz geschützt und darf nur in Ausnahmefällen gegen angemessene Entschädigung enteignet werden. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 476)


Beispiel: Ein Ehepaar besitzt ein Einfamilienhaus. Das Haus ist ihr Privateigentum und steht unter dem Schutz des Grundgesetzes.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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