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Private Personenverbände

17. Okt.
1 Min. Lesezeit

Private Personenverbände sind privatrechtliche, freiwillig gegründete Personenvereinigungen, die einen gemeinsamen, über die einzelnen Interessen hinausgehenden Zweck verfolgen. (vgl. Janda/Pfeifer 2025, S. 239 ff.)


Beispiel: Drei Personen gründen gemeinsam eine Bäckerei als GbR. Eine Person stellt die Backwaren her, die anderen verkaufen sie im Laden. Da sie freiwillig zusammenarbeiten, um gemeinsam Gewinne zu erzielen, liegt ein privater Personenverband vor.


Janda, C.; Pfeifer, U. (2025): Wirtschaftsprivatrecht mit Fällen und Lösungen. 4. Auflage. München: UVK

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