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Privatautonomie

10. März
1 Min. Lesezeit

Privatautonomie bedeutet, dass Personen ihre rechtlichen Beziehungen grundsätzlich selbstständig und eigenverantwortlich gestalten können, insbesondere durch den freien Abschluss und Inhalt von Verträgen. (vgl. Fischer 2023, S. 83 ff.)


Beispiel: Zwei Personen einigen sich freiwillig auf einen Mietvertrag und legen selbst fest, wie hoch die Miete ist und welche Regeln im Vertrag gelten.


Fischer, P. C. (2023): Wirtschaftsprivatrecht. Einführung in die Grundlagen und Kerngebiete des Wirtschaftsrechts. 2. Auflage. Stuttgart: Kohlhammer

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