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Privatabzüge

23. Apr.
1 Min. Lesezeit

Privatabzüge sind Aufwendungen für die private Lebensführung, die steuerlich grundsätzlich nicht abziehbar sind, da sie nicht der Einkünfteerzielung dienen (§ 12 EStG). (vgl. von Campenhausen/Grawert 2021, S. 111)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 30.000 € und gibt sein Geld für Miete, Lebensmittel und Urlaub aus. Diese privaten Ausgaben sind Privatabzüge und dürfen steuerlich nicht vom Einkommen abgezogen werden.


von Campenhausen, O.; Grawert, A. (2021): Steuerrecht im Überblick. Zusammenfassungen und Grafiken. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

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