Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung
- Andreas Armster
- 25. Juni
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Nach dem Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung ist ein Vermögensgegenstand in der Bilanz des Unternehmens auszuweisen, das ihn wirtschaftlich nutzt – unabhängig davon, wer rechtlich Eigentümer ist (§ 246 Abs. 1 S. 2 HGB). Entscheidend ist, wem der Nutzen aus dem Gegenstand zufließt. (vgl. Hubert 2023, S. 29 f.)
Beispiel: Ein Unternehmen installiert eine Maschine fest in seiner Produktionshalle, obwohl der Kaufpreis noch nicht vollständig bezahlt ist. Die Maschine ist wirtschaftlich dem Unternehmen zuzuordnen und wird daher in dessen Bilanz geführt.
Hubert, B. (2023): Einführung in die Bilanzierung und Bewertung. Grundlagen im Handels- und Steuerrecht sowie den IFRS. 4. Auflage. Wiesbaden: Springer Gabler
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