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Prinzip der fiskalischen Äquivalenz

Das Prinzip der fiskalischen Äquivalenz besagt, dass jene Gebietskörperschaft über ein öffentliches Gut entscheiden soll, deren Mitglieder sowohl die Kosten tragen als auch den Nutzen daraus ziehen, damit eine effiziente Bereitstellung erreicht wird. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 122 ff.)


Beispiel: Eine Gemeinde finanziert und entscheidet über einen lokalen Spielplatz, den fast ausschließlich ihre eigenen Einwohner nutzen und bezahlen.


Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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