Preisänderungsrisiko
Preisänderungsrisiko bezeichnet das Risiko, dass sich der ursprünglich vereinbarte Vertragspreis aufgrund veränderter Kostenbedingungen oder Marktbedingungen nachträglich erhöht oder senkt. Es betrifft die Frage, welche Vertragspartei (Anbieter oder Nachfrager) die finanziellen Folgen solcher Preisänderungen trägt. (vgl. Pechtl 2014, S. 133)
Beispiel: Ein Maschinenbauer schließt einen Vertrag über die Lieferung einer Anlage zum Festpreis von 2 Mio. € ab. Zwischen Vertragsabschluss und Produktion steigen jedoch die Stahlpreise stark an. Wenn keine Preisgleitklausel vereinbart wurde, trägt der Anbieter das Preisänderungsrisiko und muss die höheren Materialkosten selbst tragen. Wurde hingegen eine Preisgleitklausel vereinbart, wird das Risiko ganz oder teilweise auf den Kunden übertragen, indem sich der Verkaufspreis entsprechend erhöht.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius




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