Preisvorbehaltsklauseln
- Andreas Armster

- 28. Feb.
- 1 Min. Lesezeit
Preisvorbehaltsklauseln sind vertragliche Regelungen, bei denen der endgültige Preis bei Vertragsabschluss noch nicht verbindlich feststeht oder sich der Anbieter das Recht vorbehält, ihn später anzupassen. (vgl. Pechtl 2014, S. 134 f.)
Beispiel: Ein Großhändler bestellt Waren bei einem Hersteller zu einem „freibleibenden Preis“. Im Vertrag ist vereinbart, dass der zum Lieferzeitpunkt gültige Listenpreis gilt. Steigt der Listenpreis zwischen Bestellung und Auslieferung von 50 € auf 58 € pro Stück, muss der Großhändler 58 € zahlen.
Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius



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