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Preisverschleierung

2. März
1 Min. Lesezeit

Preisverschleierung liegt vor, wenn die tatsächliche Preiswürdigkeit eines Angebots durch intransparente Preisgestaltung (z. B. Bündelpreise ohne klare Einzelpreise oder künstlich überhöhte Vergleichspreise) für den Kunden schwer erkennbar ist. Wird dadurch der Verbraucher über den wahren Preisvorteil getäuscht, kann dies wettbewerbswidrig sein. (vgl. Pechtl 2014, S. 235)


Beispiel: Ein Reiseanbieter bewirbt ein „Komplettpaket für nur 299 €“. Erst im Buchungsprozess kommen verpflichtende Zusatzkosten für Gepäck, Transfer und Servicegebühren hinzu, sodass der Endpreis deutlich höher liegt. Der günstige Einstiegspreis verschleiert somit den tatsächlichen Gesamtpreis.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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