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Preisuntergrenze

12. Sept.
1 Min. Lesezeit

Die Preisuntergrenze ist der niedrigste Preis, zu dem ein Unternehmen ein Produkt oder eine Leistung verkaufen sollte bzw. kann, ohne die zugrunde gelegten Kosten zu unterschreiten. Sie wird mithilfe der Kostenrechnung ermittelt und kann zusätzlich am Markt und an den Preisen der Konkurrenz orientiert werden. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)


Beispiel: Die Herstellung eines Produkts verursacht variable Kosten von 20 € pro Stück. Bei einer kurzfristigen Entscheidung könnte die Preisuntergrenze daher bei 20 € liegen, weil zumindest die variablen Kosten gedeckt werden müssen. Langfristig müssen jedoch auch die Fixkosten gedeckt werden, sodass ein höherer Verkaufspreis notwendig ist.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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