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Preisobergrenze

2. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Die Preisobergrenze ist der maximale Preis, den ein Unternehmen für eine Einheit eines Einsatzgutes zahlen kann, damit sich dessen Beschaffung und Verwendung in der Produktion gerade noch lohnt. Maßgeblich ist dabei die kostengünstigste geeignete Alternative, etwa der Einkauf eines Ersatzgutes, die Eigenfertigung oder der Verzicht auf die Herstellung. Die Preisobergrenze hängt somit von den relevanten Kosten der Alternativen ab. Das Gegenstück ist die Preisuntergrenze. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 188)


Beispiel: Ein Unternehmen benötigt ein Bauteil. Es kann dieses selbst für 80 € herstellen oder von einem Lieferanten beziehen. Damit sich der Einkauf lohnt, darf der Einkaufspreis höchstens 80 € betragen. Liegt der Angebotspreis darüber, ist die Eigenfertigung die kostengünstigere Alternative.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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