Preisnotierung bedeutet, dass der Preis in der heimischen Währung für eine Einheit der ausländischen Währung angegeben wird. (vgl. Kolck/Lehmann/Strohmeier 2001, S. 96)
Beispiel: Für jeden US-Dollar müssen 1,10 Euro gezahlt werden, da der Devisenkurs bei 1,10 Euro pro 1 US-Dollar liegt.
Kolck, G.; Lehmann, K.; Strohmeier, S. (2001): Volkswirtschaftslehre. In: Gartner, W. J. (Hrsg.): Fachbücher für Fachberater und Fachwirte: Der Immobilienfachwirt. Wien: Oldenbourg,
S. 96
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