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Preisdifferenzierung ersten Grades

28. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Preisdifferenzierung ersten Grades (auch perfekte Preisdiskriminierung) liegt vor, wenn ein Anbieter von jedem einzelnen Nachfrager genau dessen maximale Zahlungsbereitschaft verlangt. Jeder Kunde zahlt somit einen individuellen Preis, sodass der Anbieter die gesamte Konsumentenrente abschöpft. Voraussetzung ist, dass der Anbieter die Zahlungsbereitschaft jedes Kunden exakt kennt und Arbitrage ausgeschlossen ist. (vgl. Pechtl 2014, S. 136 ff.)


Beispiel: Ein Kunsthändler verkauft ein einzigartiges Gemälde. Er verhandelt einzeln mit Interessenten und ermittelt dabei ihre jeweilige maximale Zahlungsbereitschaft. Ein Kunde wäre bereit, 10.000 € zu zahlen, ein anderer höchstens 8.000 €. Verkauft der Händler dem ersten Kunden das Bild für exakt 10.000 €, schöpft er dessen gesamte Zahlungsbereitschaft ab.


Pechtl, H. (2014): Preispolitik. Behavioral Pricing und Preissysteme. 2. Auflage. Konstanz/München: UVK/Lucius

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