Praxiswert
Der Praxiswert ist der immaterielle Mehrwert einer freiberuflichen Praxis, der über den Wert der einzelnen Wirtschaftsgüter (z. B. Einrichtung oder Computer) hinausgeht. Er entsteht z.B. durch den guten Ruf, den Mandantenstamm oder Patientenstamm sowie die Ertragskraft der Praxis und muss beim Kauf einer Praxis aktiviert werden. (vgl. Puke 2023, S. 209)
Beispiel: Ein Zahnarzt übernimmt eine bestehende Zahnarztpraxis und zahlt 450.000 €. Der Wert der Einrichtung und Geräte beträgt 350.000 €. Die Differenz von 100.000 € stellt den Praxiswert dar und wird als immaterieller Vermögensgegenstand bilanziert.
Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag




Kommentare