Power Purchase Agreement
- Andreas Armster

- 29. Jan.
- 1 Min. Lesezeit
Ein Power Purchase Agreement (PPA) ist ein langfristiger Stromabnahmevertrag zwischen einem Stromerzeuger (z. B. Betreiber einer Wind- oder PV-Anlage) und einem Abnehmer (z. B. Industrieunternehmen), in dem Preis, Menge und Laufzeit der Stromlieferung festgelegt sind. PPAs werden häufig für EEG-freie Neuanlagen oder ausgeförderte Bestandsanlagen genutzt und können als physische PPAs (mit tatsächlicher Stromlieferung) oder virtuelle PPAs (reiner finanzieller Ausgleich ohne physische Lieferung) ausgestaltet sein. (vgl. Linnemann 2024, S. 212 ff.)
Beispiel: Ein Industrieunternehmen schließt mit dem Betreiber eines neuen Solarparks einen 10-jährigen PPA ab und kauft den erzeugten Strom zu einem festen Preis von 6 ct/kWh. Der Solarpark speist den Strom ins öffentliche Netz ein, und das Unternehmen erhält die entsprechende Strommenge bilanziell zu diesem vereinbarten Preis.
Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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