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Post-EEG-Anlagenbetreiber

Ein Post-EEG-Anlagenbetreiber ist der Betreiber einer erneuerbaren Erzeugungsanlage (z. B. PV-Anlage oder Windanlage), deren 20-jährige EEG-Förderung ausgelaufen ist. Die Anlage ist damit „ausgefördert“ und erhält keine gesetzlich garantierte Vergütung mehr, sodass der erzeugte Strom entweder selbst verbraucht, direkt vermarktet oder ohne Förderung ins Netz eingespeist wird. (vgl. Linnemann 2024, S. 381 f.)


Beispiel: Ein Hauseigentümer betreibt eine 10-kW-Photovoltaikanlage aus dem Jahr 2003. Seit 2023 ist die EEG-Förderung ausgelaufen. Er nutzt nun einen Teil des Stroms selbst im Haushalt und verkauft den überschüssigen Strom zum aktuellen Marktpreis – er ist damit ein Post-EEG-Anlagenbetreiber.


Linnemann, M. (2024): Energiewirtschaft für (Quer-)Einsteiger. Einmaleins der Stromwirtschaft. 2. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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