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Positive Vertragsverletzung

12. Sept.
1 Min. Lesezeit

Eine positive Vertragsverletzung liegt vor, wenn ein Vertragspartner eine Pflicht aus dem Vertragsverhältnis verletzt, obwohl keine Unmöglichkeit, kein Verzug und keine mangelhafte Lieferung vorliegt. Dadurch kann dem anderen Vertragspartner ein Schaden entstehen, für den Schadensersatz verlangt werden kann. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)


Beispiel: Ein Handwerker repariert eine Heizung beim Kunden. Die Reparatur selbst funktioniert zwar, aber der Handwerker beschädigt dabei ohne Grund den Fußboden des Kunden. Die eigentliche Vertragspflicht wurde erfüllt, trotzdem wurde eine Nebenpflicht verletzt. Der Handwerker muss den entstandenen Schaden ersetzen.


Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv

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