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Politische Kontrollfunktion

21. Juni
1 Min. Lesezeit

Die politische Kontrollfunktion des Haushalts bedeutet, dass das Parlament die Ausgaben der Regierung vorab genehmigt und deren Verwendung im Nachhinein kontrolliert. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 167)


Beispiel: Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt und überprüft später, ob die Regierung die bewilligten Mittel ordnungsgemäß verwendet hat.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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