Politische Kontrollfunktion
Die politische Kontrollfunktion des Haushalts bedeutet, dass das Parlament die Ausgaben der Regierung vorab genehmigt und deren Verwendung im Nachhinein kontrolliert. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 167)
Beispiel: Der Bundestag beschließt den Bundeshaushalt und überprüft später, ob die Regierung die bewilligten Mittel ordnungsgemäß verwendet hat.
Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien




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