Pluralinstanz
Eine Pluralinstanz ist eine Instanz, die aus mehreren Personen besteht und Entscheidungen sowie Weisungen gemeinschaftlich trifft, wobei die Verantwortung von einem Leitungsgremium getragen wird. (vgl. Bea/Göbel 2019, S. 253)
Beispiel: Der Vorstand einer Aktiengesellschaft, der aus mehreren Mitgliedern besteht und gemeinsam über die strategische Ausrichtung des Unternehmens entscheidet, ist eine Pluralinstanz.
Bea, F. X.; Göbel, E. (2019): Organisation. Theorie und Gestaltung. 5. Auflage. München: UVK Verlag




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