Planungswertausgleich
- Andreas Armster

- vor 7 Stunden
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Planungswertausgleich ist eine einmalige Abgabe, mit der durch staatliche Planung verursachte Grundstückswertsteigerungen teilweise oder ganz abgeschöpft werden. (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 344)
Beispiel: Ein Grundstück wird nach einer neuen Flächenwidmung von Ackerland zu Bauland aufgewertet und steigt im Wert von 100.000 € auf 300.000 €; durch einen Planungswertausgleich muss der Eigentümer z. B. 50.000 € der Wertsteigerung an die Gemeinde abführen.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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