top of page
YouTube.png

Planmäßige Kostenauflösung

Die planmäßige Kostenauflösung untersucht jeden geplanten Kostenbetrag danach, welcher Teil auch bei nahezu null Beschäftigung – bei gleichbleibender Betriebsbereitschaft – weiterhin anfällt. Dieser unvermeidbare Teil gilt als absolut fix, der Rest als variabel. (vgl. Jórasz/Baltzer 2019, S. 297)


Beispiel: In einer Fertigungskostenstelle werden für 1.000 Maschinenstunden insgesamt 130 Stunden Hilfslohnarbeiten geplant. Bei einem Lohnsatz von 14 € ergeben sich 1.820 € Hilfslöhne. Davon entfallen 40 Stunden vollständig auf kontrollabhängige Arbeiten und sind damit variabel. Von den übrigen 90 Stunden für Wartung und Reinigung bleiben auch bei Nullbeschäftigung 55 Stunden notwendig – diese gelten als fix. Somit sind 770 € fix und 1.050 € variabel.


Jórasz, W.; Baltzer, B. (2019): Kosten- und Leistungsrechnung. Lehrbuch mit Aufgaben und Lösungen. 6. Auflage. Stuttgart: Schäffer-Poeschel-Verlag

Kommentare


bottom of page