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Plan Amendment

2. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Ein Plan Amendment bezeichnet nach US-GAAP die Änderung einer bestehenden Versorgungszusage für Arbeitnehmer, beispielsweise durch die Anpassung einer bereits bestehenden Zusage, die Erteilung einer neuen Versorgungszusage oder die Einführung eines neuen Versorgungsplans. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 184)


Beispiel: Ein Unternehmen gewährt seinen Mitarbeitern bisher eine monatliche Betriebsrente von 500 €. Es erhöht die Zusage für die Zukunft auf 650 € oder führt einen zusätzlichen Versorgungsplan ein. Diese Änderung der bestehenden Altersversorgung wird als Plan Amendment bezeichnet.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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