Pflichtversicherung
- Andreas Armster

- 27. Juli
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Eine Pflichtversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung. Sie soll sicherstellen, dass bestimmte Risiken abgesichert sind, zum Beispiel in der Sozialversicherung oder der Kfz-Haftpflichtversicherung. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 471)
Beispiel: Wer in Deutschland ein Auto zulassen möchte, muss vorher eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Ohne diese Pflichtversicherung darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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