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Pflichtteil

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Erbe für nahe Angehörige, auch wenn sie im Testament enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird als Geldanspruch gegenüber den Erben geltend gemacht. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 471)


Beispiel: Ein Vater enterbt seinen Sohn in seinem Testament. Der Sohn erhält zwar keinen Erbteil, kann aber seinen Pflichtteil als Geldzahlung von den Erben verlangen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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