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Pflichtanteil

2. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Der Pflichtanteil ist die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Einlage, die ein Gesellschafter zu leisten hat. Bei einer GmbH entspricht er der übernommenen Stammeinlage, bei einem Kommanditisten der vereinbarten Haftsumme, bis zu deren Höhe er grundsätzlich haftet. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 184)


Beispiel: Ein Gesellschafter übernimmt bei der Gründung einer GmbH eine Stammeinlage von 10.000 €. Dieser Betrag ist sein Pflichtanteil und bestimmt die Höhe seiner Einlageverpflichtung.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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