Pflegeversicherung
- Andreas Armster

- 27. Juli
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Die Pflegeversicherung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung, die Menschen finanziell unterstützt, wenn sie pflegebedürftig werden. Gesetzlich Krankenversicherte sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert, privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 471)
Beispiel: Eine ältere Frau wird nach einer schweren Erkrankung pflegebedürftig. Die Pflegeversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim.
May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag



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