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Pflege-Pauschbetrag

11. Juli
1 Min. Lesezeit

Der Pflege-Pauschbetrag ist ein steuerlicher Pauschbetrag, den ein Steuerpflichtiger für die unentgeltliche häusliche Pflege einer pflegebedürftigen Person geltend machen kann. Voraussetzung ist, dass für die Pflege keine Einnahmen erzielt werden. Die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Pflegegrad der gepflegten Person. (vgl. Puke 2023, S. 207 f.)


Beispiel: Ein Sohn pflegt seinen Vater mit Pflegegrad 4 unentgeltlich in dessen Wohnung. In seiner Einkommensteuererklärung kann er den Pflege-Pauschbetrag von 1.800 € als außergewöhnliche Belastung geltend machen.


Puke, M. (2023): Lexikon für Steuerfachangestellte. 19. Auflage. Herne: NWB Verlag

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