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Pfandrecht

6. Jan.
1 Min. Lesezeit

Ein Pfandrecht ist ein Sicherungsrecht, bei dem der Kreditgeber den Besitz, aber nicht das Eigentum an einer Sache erhält, um sich im Falle der Nichterfüllung der Schuld aus dem Pfand zu befriedigen. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 309 ff.)


Beispiel: Ein Unternehmen verpfändet seine Lagerware an die Bank. Wenn es den Kredit nicht zurückzahlen kann, darf die Bank die Ware verkaufen und sich aus dem Erlös befriedigen.


Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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