Pfand
Ein Pfand ist eine bewegliche Sache oder ein Recht, das zur Sicherung einer Forderung dient. Erfüllt der Schuldner seine Verpflichtungen nicht, kann der Gläubiger das Pfand verwerten, um seine Forderung zu begleichen. (vgl. Schneck 2018, S. 753 ff.)
Beispiel: Ein Kunde nimmt bei einer Bank einen Kredit über 10.000 € auf und hinterlegt dafür ein Wertpapier als Pfand. Kann er den Kredit nicht zurückzahlen, darf die Bank das Wertpapier verwerten, um ihre Forderung zu begleichen.
Schneck, O. (2018): Lexikon der Betriebswirtschaft. 10. Auflage. München: dtv




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