Persönliche Kreditwürdigkeit
Persönliche Kreditwürdigkeit bezeichnet die subjektive Beurteilung eines Kreditnehmers anhand persönlicher Eigenschaften, wie Charakter, beruflicher Werdegang, persönliche und unternehmerische Situation sowie Zuverlässigkeit. Sie wird durch persönlichen Eindruck und Informationen von Auskunfteien ermittelt. (vgl. Hölscher/Helms 2018, S. 303)
Beispiel: Ein Bewerber für einen Kredit hat eine stabile berufliche Vergangenheit, gute Referenzen und einen soliden Ruf. Seine persönliche Kreditwürdigkeit gilt als hoch.
Hölscher, R.; Helms, N. (2018): Investition und Finanzierung. 2. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg




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