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Personensteuern

21. Juni
1 Min. Lesezeit

Personensteuern sind Steuern, die sich nach der persönlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit einer Person richten. Dabei werden persönliche Verhältnisse (z. B. Familienstand oder Kinder) berücksichtigt. (vgl. Eggert/Minter 2013, S. 165 f.)


Beispiel: Bei der Einkommensteuer zahlt eine Person mit höherem Einkommen in der Regel mehr Steuern als eine Person mit geringerem Einkommen.


Eggert, W.; Minter, S. (2013): Kompakt-Lexikon. Finanzwissenschaft. Wiesbaden: Springer Fachmedien

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