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Personenbedingte Kündigung

12. Aug. 2025
1 Min. Lesezeit

Die personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn der Arbeitnehmer aus Gründen, die nicht in seinem Verhalten liegen (z. B. langanhaltende Krankheit oder fehlende Eignung), dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, die vertraglich vereinbarte Arbeitsleistung zu erbringen. Dadurch wird der Zweck des Arbeitsvertrags unmöglich. (vgl. Oechsler/Paul, 2024, S. 598 ff.)


Beispiel: Ein Mitarbeiter ist wegen einer schweren Krankheit seit über einem Jahr immer wieder arbeitsunfähig und kann seine Arbeit dauerhaft nicht leisten. Da keine Besserung zu erwarten ist, kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis personenbedingt.


Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg

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