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Personalzusatzkosten

18. Feb.
1 Min. Lesezeit

Personalzusatzkosten sind zusätzliche Kosten des Arbeitgebers, die über den reinen Lohn oder das Gehalt hinausgehen und sowohl gesetzliche als auch freiwillige Sozialleistungen für Mitarbeiter umfassen (z. B. Sozialversicherungsbeiträge oder Zuschüsse). (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 198)


Beispiel: Eine Mitarbeiterin erhält 4.500 € Bruttogehalt im Monat. Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge (z. B. Rentenversicherung, Krankenversicherung, Unfallversicherung) in Höhe von ca. 1.200 €.


Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe

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