Eine Personalreduktion mit Entlassungen wird notwendig, wenn Maßnahmen wie Kurzarbeit oder Einstellungsstopps nicht ausreichen, um den Personalüberhang zu reduzieren. In diesem Fall greift das Unternehmen als letzte Maßnahme auf betriebsbedingte Kündigungen zurück, etwa bei Auftragsmangel oder der Schließung eines Betriebszweigs. (vgl. Huf 2020, S. 61)
Beispiel: Angenommen, ein Unternehmen hat aufgrund eines plötzlichen Rückgangs der Aufträge zu viele Mitarbeiter eingestellt. Nachdem alternative Maßnahmen wie Kurzarbeit und Einstellungsstopps nicht den gewünschten Erfolg bringen, sieht sich das Unternehmen gezwungen, betriebsbedingte Kündigungen auszusprechen, um die Kosten zu senken und die wirtschaftliche Stabilität zu sichern.
Huf, S. (2020): Personalmanagement. Wiesbaden: Springer Gabler