Personalrat
- Andreas Armster

- 8. Juli
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Der Personalrat ist das gewählte Vertretungsorgan der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, das deren Interessen gegenüber der Dienststelle vertritt. Er wird in öffentlichen Einrichtungen mit mindestens fünf Mitarbeitern gewählt und wirkt durch Mitbestimmungsrechte und Informationsrechte bei Personalangelegenheiten mit, um die Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Personalvertretung und Gewerkschaften zu fördern. (vgl. Oechsler/Paul 2024, S. 147 f.)
Beispiel: In einer städtischen Behörde mit 20 Beschäftigten wird ein Personalrat gewählt. Dieser vertritt die Mitarbeiter bei Fragen zu Arbeitszeiten und Urlaubsregelungen und arbeitet eng mit der Leitung zusammen, um faire Lösungen zu finden. So sorgt der Personalrat für eine gute Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten und der Verwaltung.
Oechsler, W. A.; Paul, C. (2024): Personal und Arbeit. Einführung in das Personalmanagement. 12. Auflage. Berlin/Boston: De Gruyter Oldenbourg


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