Personalitätsprinzip
- Andreas Armster

- vor 7 Stunden
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Nach dem Personalitätsprinzip richtet sich die Steuerpflicht nach dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt einer Person; der Staat besteuert dabei das gesamte weltweite Einkommen und Vermögen des Steuerpflichtigen, unabhängig davon, in welchem Land es erzielt wurde (unbeschränkte Steuerpflicht). (vgl. Nowotny/Zagler 2022, S. 352 ff.)
Beispiel: Eine in Deutschland wohnhafte Person arbeitet zeitweise in Frankreich und erzielt dort 10.000 € Einkommen. Nach dem Personalitätsprinzip muss sie dieses Einkommen in Deutschland mitversteuern, weil dort ihr Wohnsitz liegt; eine Doppelbesteuerung wird ggf. durch ein Doppelbesteuerungsabkommen vermieden.
Nowotny, E.; Zagler, M. (2022): Der öffentliche Sektor. Einführung in die Finanzwissenschaft. 6. Auflage. Wiesbaden: Springer Fachmedien



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