Personalfreisetzung
Personalfreisetzung bezeichnet Maßnahmen zur Anpassung des Personalbestands, bei denen Arbeitsverhältnisse entweder intern verändert (z. B. Versetzung) oder extern beendet (z. B. Kündigung) werden. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 109)
Beispiel: Intern werden Mitarbeiter in andere Bereiche versetzt.
Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe




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