top of page
Affiliate.png

Personalfreisetzung

17. Feb.
1 Min. Lesezeit

Personalfreisetzung bezeichnet Maßnahmen zur Anpassung des Personalbestands, bei denen Arbeitsverhältnisse entweder intern verändert (z. B. Versetzung) oder extern beendet (z. B. Kündigung) werden. (vgl. Geyer/Ahrendt 2016, S. 109)


Beispiel: Intern werden Mitarbeiter in andere Bereiche versetzt.


Geyer, H.; Ahrendt, B. (2016): Crashkurs BWL. 6. Auflage. Freiburg/München: Haufe

Kommentare


bottom of page