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Personalaufwandsquote

9. Feb.
1 Min. Lesezeit

Die Personalaufwandsquote gibt an, welcher Anteil der betrieblichen Leistung bzw. der Umsatzerlöse für Personalaufwendungen (Löhne und Gehälter, soziale Abgaben sowie Aufwendungen für Altersversorgung) verwendet wird. Sie dient als Indikator für die Personalintensität eines Unternehmens und zeigt, wie stark die Wirtschaftlichkeit und Ertragslage von Personalkosten sowie vom Automatisierungs- und Rationalisierungsgrad abhängen. (vgl. Roos 2024, S. 425 f.)


Beispiel: Ein Unternehmen erzielt Umsatzerlöse von 5 Mio. €. Der Personalaufwand (Löhne, Gehälter und Sozialabgaben) beträgt 1,5 Mio. €. Damit liegt die Personalaufwandsquote bei 30 %. Das bedeutet, dass 30 % des Umsatzes für Personal eingesetzt werden.


Roos, B. (2024): Grundlagen der Bilanzierung. 2. Auflage. München: UVK Verlag

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