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Personalakte

6. Aug.
1 Min. Lesezeit

Eine Personalakte ist die Sammlung aller wichtigen Unterlagen und Informationen über einen Arbeitnehmer, zum Beispiel Bewerbungsunterlagen, Arbeitsvertrag, Zeugnisse oder Leistungsbeurteilungen. Der Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen und unrichtige Angaben berichtigen zu lassen. (vgl. May/Wiepcke 2012, S. 463)


Beispiel: Ein Arbeitnehmer möchte wissen, welche Beurteilungen über seine Arbeit gespeichert sind. Er nimmt Einsicht in seine Personalakte und lässt eine falsche Angabe berichtigen.


May, H.; Wiepcke, C. (2012): Lexikon der ökonomischen Bildung. 8. Auflage. München: Oldenbourg Verlag

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