Personalabteilung
- Andreas Armster

- 7. Mai
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Die Personalabteilung ist der Unternehmensbereich, der für die Verwaltung, Betreuung und Entwicklung der Mitarbeitenden zuständig ist, beispielsweise für Einstellung, Entgeltabrechnung, Weiterbildung und Personalplanung. (vgl. Pilz 2024, S. 74 f.)
Beispiel: Die Aufgaben der Personalabteilung ist die Einstellung neuer Mitarbeitender, bei der Bewerbungen geprüft, Vorstellungsgespräche organisiert und Arbeitsverträge erstellt werden.
Pilz, G. (2024): BWL-Einführung. Tübingen: UVK



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