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Periodengemeinkosten

2. Okt.
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 9. Okt.

Periodengemeinkosten sind Kosten, die sich einer bestimmten Abrechnungsperiode nicht exakt zurechnen lassen. Sie können erst über mehrere Abrechnungsperioden hinweg als Einzelkosten erfasst und entsprechend ihrer Abbaubarkeit zugeordnet werden. Sie stehen im Gegensatz zu Periodeneinzelkosten, die einer bestimmten Periode direkt zugerechnet werden können. (vgl. Becker/Lutz/Back 2011, S. 183)


Beispiel: Ein Unternehmen kauft eine Maschine für 60.000 €, die über fünf Jahre genutzt wird. Die Anschaffungskosten lassen sich nicht vollständig einer einzelnen Periode zuordnen, sondern werden über die Nutzungsdauer verteilt. Die jährlichen Abschreibungen von 12.000 € gelten als Periodengemeinkosten, wenn sie nicht direkt einem einzelnen Kostenträger zugerechnet werden können.


Becker, W.; Lutz, S.; Back, C. (2011): Gabler Kompaktlexikon Modernes Rechnungswesen.

3. Auflage. Wiesbaden: Gabler

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